Versichert sind Pflegeleistungen und Heilungskosten bei Krankheit, Unfall, Geburtsgebrechen und Mutterschaft. Nicht versichert sind Ausfälle des Erwerbseinkommen.
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gilt in der Schweiz. Behandlungen im Ausland sind eingeschlossen in Notfällen und wenn eine Behandlung in der Schweiz nicht möglich ist. Vergütet wird aber höchstens das Doppelte des Betrages, der in der Schweiz bezahlt würde.
Welche Franchise für den Versicherten sinnvoll ist, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Maßgebend sind dabei vor allem der allgemeine Gesundheitszustand, die finanziellen Möglichkeiten für den Fall einer Behandlung sowie die Höhe des Rabatts.
Die Zusatzversicherung lässt sich in die zwei Kategorien unterscheiden:
• ambulante Zusatzversicherungen (z.B. Alternativmedizin, Gesundheitsförderung wie Fitness, Hilfsmittel, Brillen, Rettungskosten usw.)
• Spital-Zusatzversicherungen
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