Krankenkassen

Grundversicherung KVG
Versicherungsschutz

Versichert sind Pflegeleistungen und Heilungskosten bei Krankheit, Unfall, Geburtsgebrechen und Mutterschaft. Nicht versichert sind Ausfälle des Erwerbseinkommen.

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung gilt in der Schweiz. Behandlungen im Ausland sind eingeschlossen in Notfällen und wenn eine Behandlung in der Schweiz nicht möglich ist. Vergütet wird aber höchstens das Doppelte des Betrages, der in der Schweiz bezahlt würde.

Wahlfranchisen

Welche Franchise für den Versicherten sinnvoll ist, lässt sich nur im Einzelfall entscheiden. Maßgebend sind dabei vor allem der allgemeine Gesundheitszustand, die finanziellen Möglichkeiten für den Fall einer Behandlung sowie die Höhe des Rabatts.

Zusatzversicherung VVG
Versicherungsschutz

Im Gegensatz zur Grundversicherung sind die Leistungen in den Zusatzversicherungen von Krankenkasse zu Krankenkasse unterschiedlich. Ein Vergleich lohnt sich aber auf jeden Fall. In der Zusatzversicherung können die Krankenkassen die Prämien risikogerecht, d.h. abgestuft nach Alter und Geschlecht, gestalten. Sie dürfen auch Vorbehalte anbringen oder die Aufnahme ohne Begründung ablehnen.

Wahloptionen

Die Zusatzversicherung lässt sich in die zwei Kategorien unterscheiden:

• ambulante Zusatzversicherungen (z.B. Alternativmedizin, Gesundheitsförderung wie Fitness, Hilfsmittel, Brillen,  Rettungskosten usw.)  

• Spital-Zusatzversicherungen

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